Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmen, die gegen die folgenden Teilnahmebedingungen verstoßen, werden nicht berücksichtigt. 

 

  1. Veranstalter
    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH.Adresse: Markt 4, 56329 Sankt Goar 
  2. Teilnahmeberechtigung
    (1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen der Veranstalterin sowie deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVfG.

(2) Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Manipulationsversuchen oder bei der Angabe unrichtiger personenbezogener Daten von der Teilnahme auszuschließen. 

  1. Teilnahme
    Die Teilnahme erfolgt, indem die Teilnehmer:innen den im InstagramPost genannten Aufgaben nachkommt (den Beitrag liken, kommentieren und die voraussichtliche Begleitperson – mit deren Einwilligung – markieren). Das Gewinnspiel startet am 5. August 2026 um 15:00 Uhr und endet am 12. August 2026 um 15:00 Uhr. Teilnahmen, die nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums eingehen, werden nicht berücksichtigt. Sofern nicht anders angegeben, ist je Person nur eine Teilnahme zulässig; automatisierte Teilnahmen sind nicht gestattet.
  2. Gewinn und Gewinnermittlung
    (1) Verlost werden 1 x 2 VIP-Tickets für das Konzert „Bella Maria Ruh“ des
    BUGA29-Orchesters. Die Gewinner werden unter allen qualifizierten Teilnehmern per Losverfahren ermittelt und von dem Instagram-Konto @buga_2029 zeitnah per Instagram-Direktnachricht benachrichtigt.  

(2) Der Gewinnanspruch verfällt, wenn sich der jeweilige Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Benachrichtigung meldet. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.  

  1. Datenschutz
    (1) Die Veranstalterin verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Instagram-Benutzername, abgegebener Kommentar und ggf. Markierung einer Begleitperson) zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Erfassung der Teilnahme, Auswertung der Kommentare, Abfrage der Kontaktdaten der ausgewählten Gewinner, Interaktion mit den Nutzern und Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse der Veranstalterin besteht in der Durchführung des Gewinnspiels sowie der Bewerbung und Förderung der BUGA29 mit den in diesem Rahmen stattfindenden Veranstaltungen.

(2) Die personenbezogenen Daten der Gewinner:innen (Name, Anschrift und EMailAdresse) werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung der Gewinner:innen und zur Übersendung der Gewinne, verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung/Auslobung). 

(3) Ohne Bereitstellung der genannten personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. die Versendung des Gewinns nicht möglich. 

(4) Empfänger:innen der Daten sind die mit dem Gewinnspiel betrauten internen Stellen der Veranstalterin sowie gegebenenfalls von ihr beauftragte Dienstleister:innen (z.B. Versand- oder ITDienstleister:innen). Die Teilnehmerdaten werden nach Abschluss des Gewinnspiels, die Gewinnerdaten nach Versand der Gewinne gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.  

  1. Haftungsausschluss und Freistellung von Instagram
    (1) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglicht, ist die Haftung der Veranstalterin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalterin für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.  

(3) Die Veranstalterin haftet nicht für Störungen, Verzögerungen, Übertragungsfehler oder Datenverluste, die durch die Plattform Instagram/Meta oder durch die Internetverbindung des Teilnehmers verursacht werden und außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Absatz 1 bleibt unberührt. 

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. 

(5) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Veranstalterin. Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche aus der Teilnahme an diesem Gewinnspiel geltend machen. 

  1. Vorzeitiger Abbruch des Gewinnspiels
    (1) Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder in seinem Ablauf zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern oder für die Veranstalterin unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere – jedoch nicht abschließend – das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs der Veranstalterin liegen, sowie Rechtsverletzungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere manipulatives Eingreifen in den Ablauf.

(2) Die Bekanntgabe des vorzeitigen Abbruchs erfolgt über dasselbe Instagram-Konto @buga_2029 wie die Bekanntmachung des Gewinnspiels. 

(3) Bereits ermittelte Gewinner:innen behalten ihren Gewinnanspruch, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen. 

8. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem Zweck des Gewinnspiels am nächsten kommt.